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Der Verordnungsweg < zurück

Der Verordnungsweg:
Nach der Indikation durch den behandelnden Arzt erhalten Sie eine Verordnung für logopädische Therapie.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder die vollen Behandlungskosten.
Erwachsene die nicht zuzahlungsbefreit sind, leisten eine gesetzliche Zuzahlung. (Ob Sie zuzahlungsbefreit sind oder nicht erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse).
Da private Krankenversicherungen mit individuellem Leistungskatalog abgeschlossen werden, sollte eine Kostenübernahme vor Therapiebeginn geklärt werden.

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